Im Jahr 2020 wurde das Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg (EigBG BW) geändert. Infolgedessen wurde die Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) neu gefasst. Hierbei wurde auch die Einführung des NKHR in den Jahren bis 2020 berücksichtigt. Somit haben die Kommunen, die einen Eigenbetrieb führen die Wahl, ob Sie die neue EigBVO-HGB oder EigBVO-NKHR anwenden möchten.
Aufgrund der Übergangsfristen ist die Anwendung der neuen Eigenbetriebsverordnung erst ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend, sprich in der Regel ab dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 bei den Erstellungsarbeiten zu berücksichtigen. Das heißt, dass Sie entweder bereits den ersten Abschluss nach der neuen EigBVO erstellt haben oder noch vor den ersten Abschlussarbeiten stehen.
Im Webinar werden wir im ersten Schritt die Änderungen im neuen Eigenbetriebsgesetz erläutern und die Regelungen und Unterschiede der beiden neuen Eigenbetriebsverordnungen vorstellen.
Anschließend gehen wir auf die nun notwendigen Formblätter und deren praktischen Erstellung ein. Hierbei sind Sie eingeladen, Ihre Fragen zum neuen Eigenbetriebsrecht zu stellen und Ihre Erfahrungen bei der Erstellung des ersten Abschlusses gemäß der neuen Eigenbetriebsverordnung zu teilen.