Die Umsetzungsfrist des § 2b UStG wurde erneut um zwei Jahre verlängert. Bereits heute stellt sich die Frage, wie die im Rahmen des § 2b UStG gewonnen Informationen bestmöglich in die bestehende Prozesslandschaft integriert werden können. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass neue Verträge und Leistungsbeziehungen, welche erst nach der Einnahmenanalyse bzw. nach Einführung des § 2b UStG abgeschlossen werden, steuerlich erfasst und geprüft werden.
Hierbei ist zu untersuchen, welche Auswirkungen die geänderten umsatzsteuerlichen Anforderungen auf die Aufbau- und Ablauforganisation einer Kommune haben und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die umsatzsteuerlichen Erklärungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten auch künftig sachgerecht erfüllen zu können und Haftungsrisiken zu minimieren. In diesem Zusammenhang sind aus unserer Erfahrung auch insbesondere Sachverhalte mit Berührungspunkten zum Ausland komplex und fehleranfällig.
Derartige Themen sind auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedeutung eines internen Kontrollsystems für Steuerzwecke (Tax-Compliance-Management-System) von besonderer Relevanz. Wie Sie die gewonnenen Informationen und Erkenntnisse aus dem 2b-Projekt optimal nutzen können, um auf dieser Basis ein wirksames und zielgerichtetes Tax-Compliance-Management-System aufzubauen, möchten wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten. Auch Kommunen, die noch keine fertige Einnahmenanalyse haben, können von den Erfahrungen anderer profitieren und so die Projekte § 2b UStG und Tax-CMS parallel voranbringen.
Aus diesem Grund möchten wir die Gelegenheit nutzen und Sie recht herzlich zu unserer Präsenz-Veranstaltung einladen:
„§ 2b UStG und Tax-CMS – Herausforderungen in der Praxis“
BW PARTNER
Hauptstr. 41
70563 Stuttgart